Wahlärztin

In meiner Ordination stehe ich Ihnen als Wahlärztin zur Verfügung. Was bedeutet das?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge. Daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden.

Die Kosten für den Arztbesuch werden zunächst von Ihnen selbst übernommen und sind bar oder Bankomat vor Ort zu bezahlen.

Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, auf der sämtliche von mir erbrachte Leistungen aufgelistet sind. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars. Sollten Sie über eine private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung verfügen, kann die Honorarnote selbstverständlich auch bei dieser vorgelegt werden. Je nach Vertrag ist hier von einer 100%igen Kostenübernahme auszugehen.

Für Sie bietet das Wahlarztsystem viele Vorteile:

Rasche und flexible Terminvereinbarung

– Geringe bis keine Wartezeiten

– Viel Zeit, um individuell auf Sie und Ihre Anliegen sowie Bedürfnisse einzugehen

– Kompetente, ausführliche Behandlung, Diagnostik und Therapie

– Entspannte Atmosphäre in zentraler, gepflegter Umgebung

 

Wahlarztrezepte werden von der Apotheke wie Kassenrezepte behandelt; das gleiche gilt für Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten (Röntgen, Labor, etc.). Es entstehen hier also keine Mehrkosten!

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen Ihrer Sozialversicherung können ebenso zur Gänze mit dieser abgerechnet werden – hier entstehen ebenso keine Mehrkosten.